Maschinensicherheit

Maschinensicherheit

Planen Sie, eine Anlage, Ausrüstung oder Maschine innerhalb der EU auf den Markt zu bringen oder in Betrieb zu nehmen? Unsere Ingenieure und Experten unterstützen Sie in jeder Phase des Konformitätsbewertungsverfahrens – von der Planung bis zum Anbringen der CE-Kennzeichnung.

Die CE-Kennzeichnung

Ist als eine Art technischer Reisepass für bestimmte Produktgruppen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sowie Islands, Liechtensteins und Norwegens zu verstehen. Die Kennzeichnung ist für bestimmte Produktgruppen verpflichtend, die innerhalb des europäischen Binnenmarkts erstmals auf den Markt gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Bevor ein Produkt erstmals in die EU eingeführt oder dort auf den Markt gebracht wird, sollte es den EU-Richtlinien und Normen entsprechen. Das bedeutet, dass es den für Ihr Produkt geltenden EG-Richtlinien entsprechen muss, da jede Produktgruppe, die von einer EG-Richtlinie erfasst wird, automatisch der CE-Kennzeichnungspflicht unterliegt.

Wir bieten Herstellern und Betreibern eine komplette Lösung für den CE-Kennzeichnungsprozess und die Sicherheit von Maschinen sowie Anlagen. Dadurch können sie sich auf ihre Kernaufgabe konzentrieren und ihre Projekte sicher steuern.

Wir beraten Sie in der Entwicklungsphase und unterstützen Sie sowohl bei der Ermittlung als auch bei der Einhaltung der relevanten Richtlinien. Unsere Experten helfen Ihnen außerdem dabei, die relevanten EN-Normen zu finden.

EN-Normen, insbesondere harmonisierte Normen wie:

ISO 12100, helfen Ihnen als Hersteller, alle grundlegenden Sicherheitsanforderungen zu erfüllen.

Wenn Ihr Produkt nach einer harmonisierten Norm entworfen und gebaut wurde, gilt die Konformitätsvermutung. Es wird davon ausgegangen, dass das Produkt auch den Richtlinien entspricht. Wird Ihr Produkt hingegen nicht harmonisiert hergestellt, müssen Sie den Nachweis der Einhaltung der CE-Sicherheitsanforderungen für Ihr Produkt erbringen.

Unser Service

Wir unterstützen Sie beim Erhalt der CE-Kennzeichnung durch:

    1. Recherche und Analyse relevanter Normen
    2. Beratung zur Anwendung von Richtlinien
    3. Beratung bei der sicherheitstechnischen Auslegung während Planung und Konstruktion
    4. Beratung bei der sicherheitsrelevanten Abnahme von Anlagen während der Bauphase
    5. Die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Risikobewertungen
    6. Besprechung der erforderlichen Maßnahmen mit dem Hersteller
    7. Die Dokumentation der Ergebnisse
    8. Die Erstellung von Unterlagen für die Aufsichtsbehörden
    9. Die Wirksamkeitsprüfung der umgesetzten Maßnahmen

Sicherheitsanalyse und Maßnahmen zur Risikominderung für Maschinen und Produktionslinien.

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